Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH aus München vor. Die Constantin Film Verleih GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
In der Abmahnung lässt die Firma Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, den urheberrechtlich geschützten Film „Türkisch für Anfänger“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen (450,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten).
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nicht vor.
Wichtiger Hinweis zu den Rechtsanwälten Waldorf Frommer:
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig (geworden) und nehmen nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Ansprüche im Gerichtsbezirk München gerichtliche Hilfe in Anspruch. Die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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